Des Weiteren steht derzeit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts des Landes Schleswig-Holstein gegen die Schuldengrenze des Grundgesetzes aus. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Bundesverfassungsgericht die Gültigkeit der Grundgesetzregelung für die Länder verneint. Unabhängig vom Bund braucht Bayern deshalb eine eigenständige Regelung, die im Interesse der nachfolgenden Generation solide Haushalte sicherstellt.“
Auch sichere der Vorschlag die finanzpolitische Handlungsfähigkeit Bayerns. „Die Verfassungsänderung stellt sicher, dass Bayern künftig die im Grundgesetz vorgesehenen Ausnahmen vom strikten Neuverschuldungsverbot in Anspruch nehmen kann. Ohne eine entsprechende Regelung würde ab dem Jahr 2020 ausnahmslos ein absolutes Schuldenverbot gelten, selbst bei Katastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen. Es ist aber erforderlich, Bayern in allen Fällen eigenständig und handlungsfähig zu halten. Dies stellt unser Vorschlag sicher“, so Klein abschließend.