Bayerischer Landtag lockert Nichtraucherschutz

15. Juli 2009 - 10:39 Uhr

Gesundheitsschutz bleibt erhalten

Am heutigen Mittwoch hat der bayerische Landtag das Änderungsgesetz zum Nichtraucherschutz beschlossen. Wichtige Eckpunkte sind:

  • Einraumgastronomie
    Inhaber einer Einraumgastronomie bis 75 qm kann entscheiden, ob sein Lokal eine Raucher oder Nichtrauchergaststätte ist. Eine entsprechende Beschilderung ist nötig.
  • Mehrraumgastronomie
    Der Hauptraum bleibt rauchfrei. Abtrennbare Nebenräume dürfen zu Raucherzonen erklärt werden. Eine entsprechende Beschilderung ist nötig.

Die Änderung ist richtig und wichtig weil:                  

  • Ausgleich zwischen den Rechten von Rauchern und Nichtrauchern
    (leben und leben lassen)
  • Der Nichtraucherschutz bleibt erhalten
    (Die neue Situation stellt nach wie vor eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur Zeit vor den Nichtraucherschutzgesetzten dar.)
  • Die aktuelle Situation mit anarchischen Zügen wird beendet
    (Die meisten Raucherclubs können nur bestehen, weil das bisherige Gesetz nicht vollzogen worden ist. Dies kann sich ein Rechtsstaat nicht leisten!)
  • Der Jugendschutz ist gewährleistet
    Räume und Gaststätten in denen das Rauchen erlaubt ist dürfen Jugendliche nicht betreten.

Wichtig ist:

Wer rauchfrei seine Getränke und Speisen genießen will, kann das auch weiterhin tun. Die FDP hält was sie verspricht!

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