Bayerischer Landtag lockert Nichtraucherschutz
15. Juli 2009 - 10:39 Uhr
Gesundheitsschutz bleibt erhalten
Am heutigen Mittwoch hat der bayerische Landtag das Änderungsgesetz zum Nichtraucherschutz beschlossen. Wichtige Eckpunkte sind:
- Einraumgastronomie
Inhaber einer Einraumgastronomie bis 75 qm kann entscheiden, ob sein Lokal eine Raucher oder Nichtrauchergaststätte ist. Eine entsprechende Beschilderung ist nötig. - Mehrraumgastronomie
Der Hauptraum bleibt rauchfrei. Abtrennbare Nebenräume dürfen zu Raucherzonen erklärt werden. Eine entsprechende Beschilderung ist nötig.
Die Änderung ist richtig und wichtig weil:
- Ausgleich zwischen den Rechten von Rauchern und Nichtrauchern
(leben und leben lassen) - Der Nichtraucherschutz bleibt erhalten
(Die neue Situation stellt nach wie vor eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur Zeit vor den Nichtraucherschutzgesetzten dar.) - Die aktuelle Situation mit anarchischen Zügen wird beendet
(Die meisten Raucherclubs können nur bestehen, weil das bisherige Gesetz nicht vollzogen worden ist. Dies kann sich ein Rechtsstaat nicht leisten!) - Der Jugendschutz ist gewährleistet
Räume und Gaststätten in denen das Rauchen erlaubt ist dürfen Jugendliche nicht betreten.
Wichtig ist:
Wer rauchfrei seine Getränke und Speisen genießen will, kann das auch weiterhin tun. Die FDP hält was sie verspricht!

