Karsten Klein

Entlastungspaket III kommt!

Mit dem dritten Entlastungpaket sollen die hohen Preissteigerungen in Folge des russischen Energie-Krieges abgefedert werden. Darauf haben sich die Spitzen der Ampel-Koalition geeinigt. Das Paket wird ein Gesamtvolumen von mehr als 65 Milliarden Euro haben und bedeutet spürbare Entlastungen insbesondere für kleine und mittlere Einkommen, für Selbstständige, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Studierende sowie Rentnerinnen und Rentner. Also Freie Demokraten war uns dabei besonders wichtig, dass die Entlastungen im Rahmen der Schuldenbremse stattfinden. 

Mit dem dritten Entlastungspaket steigt das Gesamtvolumen aller Entlastungen auf über 95 Milliarden Euro.

Alle Ergebnisse des Koalitionsauschusses zum dritten Entlastungspaket können Sie online nachlesen. Einige wichtige Punkte:

  • Der Ausgleich der kalten Progression kommt. Durch die Anpassung der Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif werden heimliche Steuererhöhungen ausgeschlossen. Davon profitieren ab dem 1. Januar 2023 rund 48 Millionen Steuerpflichtige.
  • Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro. Das entspricht einer Entlastung von rund 6 Milliarden Euro. Alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro.
  • Mit der Strompreisbremse schöpfen wir teilweise Zufallsgewinne von Stromproduzenten ab, die aufgrund des sogenannten „Merit-Order-Prinzip“ entstehen. Wir schaffen damit keine neue Steuer, sondern eine Erlösobergrenze. Hierfür haben wir ein Vorbild: Die EEG-Umlage, aber mit umgekehrten Vorzeichen.
  • Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld erhalten einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss. Zudem wird das Wohngeld zum 1. Januar 2023 reformiert und der Kreis der Berechtigten erweitert. Künftig wird das Wohngeld eine Dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente erhalten, um die steigenden Energiepreise abzufedern.
  • Die Homeoffice Pauschale wird entfristet und verlängert. Damit werden di bisherigen Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer modernisiert. Künftig wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro, maximal 600 Euro pro Jahr möglich.