Karsten Klein

AKK will Haushaltsrecht des Bundestages beschneiden

Zur Äußerung der Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, sie könne sich die Finanzplanung für die Bundeswehr künftig in Form eines „Verteidigungsplanungsgesetzes“ vorstellen, erklärt der Haushaltsexperte und für den Verteidigungsetat zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Karsten KLEIN:

„Das Budgetrecht liegt allein beim Parlament. Eine gesetzliche Festlegung des Haushaltes, auch des Verteidigungsetats, losgelöst vom jährlichen Haushaltsgesetz wird es mit der FDP niemals geben. 

Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlamentes, da kann sich die Exekutive noch so stark machen wie sie möchte. Die FDP wird gegen jede Schwächung des Parlaments mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen. Es ist erschreckend, dass dieser Vorstoß zur Schwächung des Parlamentarismus von der amtierenden Vorsitzenden der CDU kommt. 

Wer langfristige Planungssicherheit anstrebt, so wie es die FDP schon lange fordert, der kann dies schon jetzt durch die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung erreichen und benötigt dafür kein Verteidigungsplanungsgesetz.“