Karsten Klein

Botschaften aus Berlin

  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen

    Das Einwanderungsland Deutschland bekommt endlich auch das modernste Einwanderungsgesetz der Welt. Mit dem neuen Punktesystem nach dem Vorbild erfolgreicher Einwanderungsländer wie Kanada werden wir besser im globalen Wettbewerb um Talente. Handwerksbetriebe, Mittelständler, Digitalunternehmen, Pflegeeinrichtungen und viele mehr haben lange darauf gewartet. Wir unterscheiden bei der Migration klar: Wen brauchen wir, wen schützen wir, für wen gilt keins von beidem. Nach ewigen Blockaden der Union kommt mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz konkret Folgendes:

    1. Mit der Chancenkarte wird ein echtes Punktesystem eingeführt, das sich nach klaren Kriterien ausrichtet und mit internationalen Vorbildern messen lassen kann. Das Signal lautet: Fleißige Arbeitskräfte sind willkommen und sollen Teil unserer Gesellschaft werden. Wer über diesen Weg nach Deutschland kommt und einen Job findet, erhält deshalb auch einen passgenauen Anschluss-Aufenthaltstitel.

    2. Die Blue Card wird ausgeweitet. Bisher ist sie auf Akademiker ausgerichtet. Künftig wird sie auch für Meister geöffnet und insgesamt niedrigschwelliger gestaltet, z.B. durch geringere Gehaltsgrenzen. Mehr Chancen auch für Berufseinsteiger!

    3. Die Westbalkan-Regelung hat sich bewährt, um irreguläre Migration zu reduzieren. Sie wird daher sowohl entfristet als auch auf ein jährliches Kontingent von 50.000 verdoppelt. Zudem ermöglichen wir, die Regelung künftig auf Herkunftsstaaten über die Westbalkanregion hinaus auszuweiten.

    4. Arbeitgeber werden durch Bürokratieabbau entlastet. Sie können künftig beispielsweise auch Dritte zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bevollmächtigen.

    5. Nur noch rückwirkend gilt: Wer ursprünglich einen Asylantrag gestellt hat, nun aber Qualifikation und Job nachweist, kann in einen Aufenthaltstitel der Fachkräfte-Einwanderung wechseln. In Zukunft gibt es so mehr Ordnung und Klarheit: Wir fördern reguläre Migration und reduzieren irreguläre.

    6. Die Verfahren zur Einwanderung von Arbeitskräften werden weiter vereinfacht und digitalisiert. Außerdem prüfen wir, sie vollständig zu zentralisieren – inklusive Visa-Erteilung und unter dem Dach einer (!) Behörde.

  • Planungsbeschleunigung im Bundestag

    Das Deutschland-Tempo kommt! Diese Woche haben wir den Gesetzesentwurf von Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in den Bundestag eingebracht. Deutschland hat im vergangenen Jahr beim Bau der LNG-Terminals bewiesen, dass es schnell sein kann. Dieses Tempo weiten wir jetzt auch auf andere Infrastrukturvorhaben aus. Schienen und Straßen können zukünftig schneller gebaut werden. Damit stärken wir Deutschland als Wirtschaftsstandort und lösen für Millionen Pendler endlich nervige Stauknoten. Eine weitere erfreuliche Nachricht aus dem Bereich Verkehr: Das Kabinett hat diese Woche den Weg für klimaneutrale E-Fuels an deutschen Tankstellen freigemacht. Damit schafft die Koalition die Voraussetzung dafür, Klimaschutz im Verkehr möglichst schnell und effektiv zu erreichen – ohne Technologien auszuschließen. Auch hier zeigt sich: Es macht einen Unterschied, dass Freie Demokraten mitgestalten.

  • Weiterbildungsgesetz

    Zusammen mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bringen wir das Weiterbildungsgesetz auf den Weg. Es ermöglicht mehr Weiterbildung während des gesamten Lebens und legt damit den zweiten zentralen Hebel zur Bekämpfung des Fachkräftemangels um. Denn: Gesteuerte Einwanderung und die Förderung inländischer Köpfe und Potenziale gehören zusammen.

  • Sanktionenrecht

    Wir reformieren das Sanktionenrecht. Diese Woche hat der Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann beschlossen. Seit vielen Jahren fordern Expertinnen und Experten in diesen Bereichen Neuregelungen, mehrere Bundesregierungen haben sich an dieser Reform die Zähne ausgebissen. Jetzt konnten wir den Durchbruch erzielen. Wir machen für Betroffene von Ersatzfreiheitsstrafen die Chance greifbarer, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe etwa durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit abzuwenden. Im Maßregelvollzug leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich die Behandlung wieder auf diejenigen Personen konzentrieren kann, die wirklich behandlungsbedürftig und -fähig sind. Durch die nun beschlossenen Maßnahmen stärken wir die Resozialisierung und Prävention - und entlasten zugleich den Staat und seine Einrichtungen. Bei der Modernisierung unseres Rechtsstaats sind wir so wieder einen Schritt vorangekommen.