Karsten Klein

Botschaften aus Berlin

Weiteres Verfahren zum GEG

Das Bundesverfassungsgericht hält es angesichts der außergewöhnlich umfangreichen Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf für möglich, dass Rechte der Abgeordneten verletzt würden, wenn das Gebäudeenergiegesetz diese Woche im Bundestag beschlossen worden wäre. Wir haben Respekt vor dieser Entscheidung und folgen ihr selbstverständlich. Sie unterstreicht, dass wir das Gebäudeenergiegesetz wirklich vom Kopf auf die Füße gestellt haben. Zusammen mit den Koalitionspartnern haben wir daher vereinbart, die 2./3. Lesung des Gebäudeenergiegesetzes erst auf die Tagesordnung der nächsten regulären Sitzungswoche Anfang September zu setzen. So bringen wir Ruhe in die Debatte und geben Interessierten und insbesondere den Oppositionsabgeordneten im Bundestag nun ausreichend Zeit, das um 180 Grad gedrehte Gesetz zu lesen und zu prüfen. Für ein jetzt wirklich gutes Gesetz, das erst zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, braucht es keine Sondersitzung.

 

Bundeshaushalt 2024

Bundesfinanzminister Christian Lindner führt den Bundeshaushalt weiter Richtung finanzpolitischer Normalität: Mit dem Haushaltsentwurf für 2024 wird die Schuldenbremse wieder eingehalten, denn das ist klarer Auftrag der Verfassung. Trotzdem ist der Entwurf für den Haushalt 2024 kein Sparhaushalt, denn es wird mehr Geld ausgegeben, als vor der Pandemie. Es ist der Einstieg in eine echte Konsolidierung, aber nicht ihr Abschluss. Wir meinen: Der Staat muss mit dem Geld zurechtkommen, das ihm die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur Verfügung stellen. Schließlich weiß jeder aus dem Privaten: Man kann nicht dauerhaft über seine Verhältnisse leben. Deshalb muss der Staat Prioritäten setzen, statt die Bürgerinnen und Bürger weiter zu belasten. Alle Bundesminister müssen dazu ihren Beitrag leisten. Wie die jeweiligen Ausgabenobergrenzen der einzelnen Ressorts eingehalten werden, entscheidet nicht Bundesfinanzminister Christian Lindner, sondern liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesminister.

 

Elterngeld

Um die Ausgabenobergrenze für ihren Etat zu erreichen, will die grüne Familienministerin das Elterngeld für Teile der Mittelschicht streichen. Konkret soll die Einkommensgrenze halbiert werden. Das heißt: wer als Paar zusammen mehr als 150.000 Euro verdient, soll künftig gar kein Elterngeld mehr bekommen. Uns als Freie Demokraten überzeugt der Vorschlag von Lisa Paus nicht – denn für viele Familien würden die Möglichkeiten, sich die Familien-Arbeit fair aufzuteilen, damit deutlich verschlechtert. Welch ein enormer Rückschritt auf dem mühsamen Weg der Gleichstellung! Die Bundesfamilienministerin sollte ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung deshalb in anderer Weise erbringen. Es ist eine Frage der richtigen Schwerpunktsetzung. Ihr Etat bietet durchaus Sparpotenziale, über die sie dringend nachdenken sollte. So will das Ministerium die Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit um fast 240 Prozent erhöhen und die Antidiskriminierungsstelle ausbauen. Auch die zahlreichen kleinteiligen und teuren Förderprogramme sollte die Ministerin auf den Prüfstand stellen. Bei der Kindergrundsicherung fortwährend mehr Geld zu fordern, ohne bisher ein überzeugendes Konzept vorzulegen, fordert bisher aber offenbar ihre volle Aufmerksamkeit.