Karsten Klein

Persönliche Erklärung: MWSt-Senkung in der Gastronomie

Persönliche Erklärung gemäß § 31 GO BT

Persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten gemäß § 31 GO BT zum Tagesordnungspunkt ZP7 der 122. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. September 2023 (Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, Drucksache 20/5810, 20/7371). 

Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Belastungen der Corona-Pandemie in Verbindung mit den zeitweisen Schließungen der Gaststätten haben die Koalitionsfraktionen der CDU, CSU und SPD mit Stimmen der FDP-Fraktion am 28. Mai 2020 beschlossen, die Mehrwertsteuer für Speisen von neunzehn auf sieben Prozent für einem Zeitraum von zwölf Monaten abzusenken.

Die FDP-Bundestagsfraktion befürwortete zur Bewältigung der Corona-Krise diese Entscheidung. Am 21. Februar 2021 verlängerte der Deutsche Bundestag diese befristete Umsatzsteuersenkung bis Ende 2022. Auch dieser ersten Verlängerung stimmte die FDP zu.

Beide Entscheidungen machen jedoch deutlich, dass die unionsgeführte Bundesregierung die Absenkung nicht dauerhaft angelegt hat. Trotz ihrer Regierungsverantwortung hat die Union das Vorhaben entsprechend niemals umgesetzt.

Als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg von Wladimir Putin auf die Ukraine und der folgenden Energiekrise beschloss die Ampel-Koalition eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen, um den gestiegenen Energie- und Rohstoffpreisen entgegenzuwirken. Darunter zählen sowohl die Einführung der Gas- und Strompreisbremsen anhand des Wirtschaftsstabilisierungsfonds als auch die zahlreichen Härtefallhilfen.

Als Teil des großen Entlastungspakets verlängerte die Ampel-Koalition aus SPD, Grüne und FDP den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Speisen bis Ende 2023.

Die Unterstützungsmaßnahmen der Ampel-Koalition halfen dabei, die wirtschaftliche Situation der Gastronomie zum Höhepunkt der Energiekrise finanziell abzufangen.

Die Forderung der Gastronomie, die Senkung des Mehrwertsteuersatzes zu entfristen, kann ich sehr gut nachvollziehen. So steht es auch im erst kürzlich verabschiedeten Positionspapier der FDP-Fraktion.

Wir sprechen uns für eine Verlängerung und Entfristung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Gastronomiebetrieben aus. Wir wollen hierüber nach Vorliegen der Steuerschätzung im November im Zuge der Haushaltsberatungen des Bundeshaushalts 2024 mit unseren Koalitionspartnern das Gespräch suchen und setzen uns dafür ein, dass wir uns gemeinsam dafür die finanziellen Spielräume erarbeiten.

Die laufenden Beratungen für den Haushalt 2024 sind hierfür der angemessene Rahmen für die Entscheidung. Heute liegen noch nicht alle Informationen vor, die für die Bewertung notwendig sind.

In diesem Sinne ist auch meine Ablehnung des Antrags der CDU/CSU-Fraktion zu sehen.