Karsten Klein

Statement zu zusätzlichen Verbotszonen für Cannabis

Die Stadt Alzenau hat entschieden, zusätzliche Verbotszonen für den Cannabiskonsum am Meerhofsee und im Schwimmbad einzurichten. Ich habe für die Cannabislegalisierung gestimmt und finde es wichtig, nun auch über die konkreten Umsetzungen und deren Auswirkungen zu sprechen.

Die Fragen, die ich für das PrimaSonntag beantwortet habe, betreffen nicht nur die neuen Verbotszonen in Alzenau, sondern auch allgemeine Verbote des Cannabiskonsums an öffentlichen Orten wie Badeseen und Schwimmbädern. Zudem geht es um die Regelungen in Bayern, wo das Kiffen in Biergärten und auf Volksfesten untersagt wurde, und ob solche Entscheidungen auf Landes- oder kommunaler Ebene getroffen werden sollten.

Hier finden Sie mein gesamtes Statement zu den Fragen von PrimaSonntag:

 

1. Sie haben für die Cannabislegalisierung gestimmt, wie finden Sie es, dass jetzt weitere Verbotszonen errichtet werden?

 Die Einrichtung von Verbotszonen ergibt sich oftmals aus der Umsetzung des Gesetzes. So verbietet das Gesetz zum Beispiel den öffentlichen Konsum von Cannabis auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite. Ein Badestrand mit einem Spielplatz wird dadurch automatisch zu einer Verbotszone, zumindest im Umkreis von 100 Metern. Das Ziel des Cannabisgesetzes ist nicht nur den Konsum bei Erwachsenen zu entkriminalisieren, sondern auch, und das ist mir sehr wichtig, Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen. Für zusätzliche bayerische Regelungen besteht keine Notwendigkeit.

 

2. Finden Sie es sinnvoll, wenn das Kiffen allgemein an Badeseen/in Schwimmbädern verboten wird?

Bei Schwimmbädern handelt es sich üblicherweise um Sportstätten, so dass hier ein Verbot sogar gesetzlich vorgeschrieben ist. Da sich Badeseen im Sommer bei Jugendlichen und Kindern größter Beliebtheit erfreuen, finde ich ein Verbot hier ebenfalls richtig. Außerdem gilt das Hausrecht. So kann jede Einrichtung selbst festlegen, wie sie mit dem Konsum von Cannabis innerhalb der eigenen Räumlichkeiten umgeht.

 

3. Sollten Ihrer Meinung nach weitere Zonen festgelegt werden, an denen der Cannabiskonsum untersagt wird?

 Das Cannabisgesetz gibt klar vor, wo der Konsum verboten sein muss. Darüber hinaus gilt das Hausrecht der jeweiligen Verantwortlichen. Es bedarf also keiner weiteren gesetzlichen Regelung durch die Bayerische Staatsregierung. Das Ziel der CSU ist offenkundig über möglichst viele eigene Regelungen eine hohe Kontrolldichte und damit auch einen hohen Aufwand auf Seiten der Sicherheitsbehörden zu erzeugen. So möchte die CSU dem gesetzlichen Ziel der Entlastung der Sicherheitsbehörden entgegenwirken. Das sind parteipolitische Spielchen, die nicht dem Gesundheitsschutz dienen. Viel mehr steht es dem Ziel der Entkriminalisierung von Menschen, die geringe Mengen an Cannabis konsumieren, entgegen.

 

4. Bayern hat im April das Kiffen zusätzlich in Biergärten und auf Volksfesten untersagt. Sind Sie der Meinung, dass solche Regelungen weiterhin über das Bundesland vorgeschrieben werden oder sollten das Kommunen für sich entscheiden können?

 Das Cannabisgesetz enthält klare Regeln für den Konsum. Ein umfassender Kinder- und Jugendschutz ist dadurch gewährleistet. Darüber hinaus gilt das Hausrecht der Verantwortlichen. Es bedarf keiner Regelungen der Bayerischen Staatsregierung, die nur darauf abzielen, den Aufwand der Sicherheitsbehörden zu erhöhen.